Hundekotbeutel
http://stadtplan.marburg.de/mapsight/stadtplan;jsessionid=4A871BF32A83DA6B389401A41BE366FF?#suche
Marburg zur sind Bußgelder für das „Nicht-Entfernen“ von Hundehaufen vorgesehen. „Wir möchten auf ordnungsrechtliche Maßnahmen vorerst verzichten und an die Einsicht der Marburger Hundehalterinnen und Hundehalter appellieren. Wir würden uns freuen, wenn es uns gelänge sie als aktive Beteiligte in das Boot „Sauberes Marburg“ zu holen...
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich einfach an
Sonja Stender
0 64 21 / 201-688
sonja.stender@marburg-stadt.de
Für das Halten von Hunden wird in Marburg eine Hundesteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg. Den Link dorthin finden Sie im nebenstehenden Kasten. Hundehalterinnen und Hundehalter sind danach verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in...
http://www.marburg.de/detail/16319
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für - Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Hierzu zählen Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen; - Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich...
http://www.marburg.de/detail/16325
"Gefährliche" Hunde
Änderung der Hundeverordnung - Seit dem 1. Januar 2009 haben sich durch Änderungen der Hess. Hundeverordnung wichtige Neuerungen ergeben. So wurden die Hunderassen Mastiff und Mastino Napoletano aus der Liste der gefährlichen Hunde gestrichen und gelten somit nicht mehr als gefährlich
Hund anmelden
Hunde können Sie entweder im Stadtbüro oder auch direkt beim Finanzservice anmelden. Wenn Sie nicht persönlich kommen, geben Sie eine schriftliche Anmeldung ab. Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen bei "gefährlichen Hunden" sowie zur Hundesteuer. Hund...
http://www.marburg.de/detail/16631?vt=Hund
Aktuelles zum Thema „Gefährliche Hunde“ – Änderung der Hundeverordnung
Aktuelles zum Thema „Gefährliche Hunde“ – Änderung der Hundeverordnung Seit dem 1. Januar 2009 haben sich durch Änderungen der hess. Hundeverordnung einige wichtige Neuerungen ergeben. So wurden die Hunderassen Mastiff und Mastino Napoletano aus der Liste der gefährlichen Hunde gestrichen und gelten somit nicht mehr als gefährlich.
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 7 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Univer...
http://www.marburg.de/detail/16278?vt=Hund
Waschbär
http://www.marburg.de/detail/67234
Fuchs
http://www.marburg.de/detail/67254
Steinmarder
http://www.marburg.de/detail/67256
Wildschwein
http://www.marburg.de/detail/67255