Tierpflegevertrag
Bei Urlaub / Abwesenheit der unten genannten Eigentümer
Name(n): |
Straße: |
PLZ / Ort: |
Telefon: |
und der Pflegerin
Gabriele Hoppach
Weidenhäuser Str. 91
35037 Marburg
Tel. 06421-15270
gabi.hoppach@marburger-haustierpflege.de
wird folgender Haustierpflegevertrag abgeschlossen:
Name(n) d. Tier(e): 1. | 2. | 3. | |
Art / Rasse: | Kastriert? Alter? | ||
Von: | bis einschließlich: | ||
Ohrnummer links: | Ohrnummer rechts: | ||
Fellfarbe /Zeichnung: | Plantat? *Ja *Nein | ||
Bei Entlaufungen, wo sind/ist das/die Tier(e) gemeldet?
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Behinderungen? Krankheiten?[1] Was ist zu beachten?
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Besonderheiten? (z.B. geht durchs gekippte Fenster, trinkt nur aus dem tropfenden Wasserhahn…. | |||
Futterunverträglichkeiten? | |||
Besondere Zufütterung von (z.B. Fisch, gekochtes, ungewürztes Gemüse, Fleisch möglich)? : | |||
1) Die Pflegerin versichert, dass sie d. vorgenannte(n) Tier(e) ausschließlich zum Verbleib in ihrem Haushalt übernimmt und d. Tier(e) nach Absprache mit dem Eigentümer zu halten, zu versorgen und zu pflegen.
2) Die/der Eigentümer d. Tier(e) haben sich verpflichtet, alle notwendigen Impfungen d. Pflegetiere(s) vor dem Urlaub / der Abwesenheit sowie alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen vorgenommen zu haben.
3) Die Pflegerin verpflichtet sich bei Vorliegen persönlicher oder sonstiger Gründe und / oder Problemen, die Eigentümer oder einer Vertretung darüber zu informieren. Eine Vertretung - die d. Tier(e) kennen - ist bei einem Auslandsaufenthalt zwingend zu benennen!
4) Außerdem sollten die Eigentümer oder die Vertretung sich 1-2 mal in den ersten 2 Wochen, danach nach Absprache bei der Pflegerin telefonisch nach dem Befinden d. Tier(e) erkundigen.
Wo halten sich überwiegend die Eigentümer d. Tier(e) während des Pflegezeitraumes auf[2]?
Name (Adresse v. Hotel, Freunde, Verwandte z.B.) |
Straße: |
PLZ Ort: |
Tel / Mobilnr. / eMail oder Fax: |
DIRECKTE EREICHBARKEIT[3] der Eigentümer über:
Festnetz (beste Uhrzeit, mit AB?) |
Mobilnr.: |
eMail: |
Fax: |
5) Das Tier / die Tiere sind zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit nicht unter „Krankheiten / Behinderungen“ aufgeführt, vollkommen gesund. Auf bestehende Krankheiten / Behinderungen oder besondere charakterliche Verhaltensweisen, die d. Eigentümer(n) bekannt ist / sind, wurde hingewiesen.
6) Haftungen für entstandene Schäden oder Tierarztkosten / Fahrkosten usw. nach Übergabe der Tiere, gehen ausschließlich zu Lasten d. Eigentümer oder einer Versicherung d. Tier(e), diese Kosten können zunächst durch das Pflegegeld verrechnet werden. Die Pflegerin haftet nicht für plötzliche Erkrankungen und bei Endlaufung der Pflegetiere.
7) Nach dem Urlaub / der Abwesenheit müssen die Tiereigentümer umgehend (innerhalb von 2-3 Tagen) nachzahlen. Eine Quittung / Fremdrechnung usw. legt die Pflegerin vor.
8) Als Pflegegebühr wird ein Beitrag in Höhe von Euro________________ pro Tag und Tier bar gezahlt. Dieser Betrag ist bei
Übergabe der / des Tiere(s) fällig. Gesamtbetrag: ____________________________
9) Ein Anspruch auf Rückzahlung des entsprechenden Tagespflegesatzes d. Tier(e) besteht nur bei vorzeitigem Abbruch des Urlaubs der Abwesenheit d. Eigentümer.
10) Eine eventuelle Nachzahlung (z.B. bei Verlängerung des Urlaubes, nachträgliche Zahlungen für unvorhergesehene Kosten) sollten die Eigentümer entweder bei Abholung d. Haustiere(s) oder nach Absprache zahlen: bis zum_______________________sind ___________€ fällig:
Sonstige Hinweise:
11) Es werden in der Wohnung der Pflegerin nur kastrierte (bei geschlechtsreifen Haustieren) / sterilisierte Hunde / Katzen, die frei von ansteckenden Haustierkrankheiten sind, aufgenommen.
12) Alle notwendigen Impfungen wurden vor der Abwesenheit d. Eigentümer(s) frühzeitig vorgenommen.
13) Die Impfbücher müssen vor der Pflegezeit der Pflegerin vorgelegt werden und bleiben in der Zeit der Pflege bei ihr.
14) Bei Katzen die normalerweise gewohnt sind außer Haus zu gehen oder bei Tieren die die Pflegerin noch nicht kennt, sollte frühzeitig[4] eine kostenlose Probezeit von 2-3 Tagen vereinbart werden! Dies ist nicht notwendig falls die Tiere in der Wohnung d. Eigentümer(s) versorgt werden.
15) Bei einer kurzfristigen Absage (ab 1 Woche vor vereinbartem Vertragsbeginn) des Auftrags ohne triftigen Grund (schwere Erkrankung, Todesfall oder ähnliche schwerwiegende Gründe) sind 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Gewünschte Tierärztin, Tierarzt (Umkreis Marburgs):
Name: |
Straße: |
PLZ Ort: |
Tel.: |
Sprechstunden: Von Bis Uhr |
Bitte nicht vergessen:
- Impfpass/Medikamente
- Futter, Streu, Katzentoilette(n)
- Lieblingsspielzeug(e)
- Decke
- Leckerlies
- bei Käfigtieren: Besonderer Nagerbedarf (z.B. Ast)
- Pflegegeld
- weitere wichtige Adressen
Hier ist noch Platz für Notizen und Änderungen:
(z. B. Wer hat Sie auf mich aufmerksam gemacht? Die-/ Derjenige erhält beim nächsten Urlaub einen Gratistag ****)
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0 Betreuung der Tiere bei Kundin / Kunde (siehe Zusatzvertrag)
Marburg, den
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Gabi Hoppach | Haustiereigentümer(in) |
[1] es werden nur Tiere aufgenommen die keine ansteckenden Krankheiten (z.B. FIB) haben
[2] falls keine direkte Erreichbarkeit möglich
[3] event. Kosten können nachträglich in Rechnung gestellt werden
so das noch Zeit besteht um event. anderweitige Pflegestellen aufzusuchen
Zusatzvertrag, sollte ich ins Haus kommen: |
Haus-/ Wohnungshütervertrag (inkl.)
Zusatz zum Haustiervertrag vom________________ bei Frau/Herrn:___________________
Die bzw. das Tier(e) werden von der Pflegerin in der Wohnung der Tiereigentümer betreut.
Es werden folgende Absprachen festgelegt:
Adresse des Einfamilienhauses bzw. nähere Angaben zur Wohnung (W-BesitzerIn, Stockwerk, Wohng.-Nr., Str., Wohnort): ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
Haus bzw. die Wohnung mindestens 1x täglich betreten zu dürfen.
2.Dies gilt für die Zeit vom (bitte ankreuzen) ____________________ bis __________________
Siehe Daten vom Tierhütervertrag
3. Es befindet sich kein Bargeld, keine zerbrechlichen teuren Wertgegenstände und keine Wertsachen in der Wohnung, diese sind an einem sicheren Ort aufzubewahren
(Ausnahmen: Fernseher, Stereoanlage, Tel. und PC)
4. Die Haustierpflegerin ist verpflichtet beim Verlassen d. Wohnung/Haus Fenster und Außentüren wieder abzuschließen.
Außnahme(n) und Absprachen: .B. welches Fenster kann ständig auf Kipp stehen?):
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5. Die Hüterin haftet nicht für Diebstahl oder Einbruchsdiebstahl und diversen Sachschäden,.
die von anderen Personen angerichtet werden, innerhalb des Objektes und event. des Gartens. Gleiches gilt bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter).
6. Die Pflegerin kann folgendes gerne in der Pflegezeit d. Tier(e) übernehmen (bitte ankreuzen):
- leert den Briefkasten, schickt auf Wunsch Post und Faxe nach
- gießt die Blumen und gießt den Garten bei Trockenheit
- nimmt Telefonanrufe entgegen, notiert sie oder leitet sie weiter
- kümmert sich noch um_________________________________
Näheres zu Punkt 6. (z.B. besondere Pflanzenpflege)
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(Etage; Hausnummer; falls anderes Haus, soll Frau Hoppach sich dort vorstellen?)
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8. Welche Personen sind außerdem in der Pflegezeit im Besitz eines Zweitschlüssels?
(Name, Tel-Nr.)
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9. Falls Frau Hoppach im Haus / in der Wohnung wohnen sollte und keine Telefonflatrate
vorhanden ist:
Ø Telefongebührenzähler anschließen und auf „0“ stellen oder noch besser
Ø detaillierte Telekomrechnung bestellen
Nur so kann man alle berechtigten Telefonkosten die in der Pflegezeit angefallen sind nachvollziehen und belegen. Frau Hoppach begleicht die Telefonkosten baldmöglichst.
10. für Schäden die in Ausübung der Haushütertätigkeit passiert sind, kann grundsätzlich nicht aufgekommen werden.
11. Was noch zu beachten ist:
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Marburg, den______________________(Schlüsselübergabe)
Unterschrift eines der Wohnsitzeigentümers Unterschrift der Hüterin:
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